Datenschutzverordnung der Sportgemeinde „ Eintracht“ 1883/1946 Worms-Herrnsheim e.V.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Konformität zum Datenschutz im Umgang mit personenbezogenen Daten im Verein wird insbesondere durch ein Datenschutzmanagementsystem gewährleistet.
Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein erfolgt eine datenschutzrechtliche Unterrichtung des Mitglieds
Gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DS-GVO. Der Verein darf beim Vereinseintritt alle Daten erheben (Aufnahmeantrag), die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind (siehe Art. 6 Abs. 1 lat. B (DS-GVO)).
Für die Nutzung von personenbezogenen Daten sowie auch Fotos im Rahmen der Pressearbeit und den Print- und Onlinemedien (Vereinshomepage, Social-Media-Plattformen, Vereinszeitschrift) wird bei Bedarf eine separate Einwilligung eingeholt.
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogenen Daten auf:
- Vor- und Zuname
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort)
- Geschlecht
- Kommunikationsdaten (Telefon, Email)
- Geburtsdatum
- Bankverbindung
- Für die Ausübung der sportlichen Aktivität gesundheitsrelevante Daten der aktiven Kinder/Jugendlichen
Jedem Vereinsmitglied werden vereinseigene Mitgliedsnummern zugeordnet.
Die personenbezogenen Daten werden in einem vereinseigenen EDV-System gespeichert, welche durch technische und organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt sind.
Sonstige Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein intern nur erhoben und verarbeitet, wenn sie zur Erfüllung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten archiviert. Die archivierten Daten werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die archivierten Daten dürfen ebenfalls nur zu Vereinszwecken verwendet werden.
Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung des Vereins betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Kalenderjahre ab der Wirksamkeit des Austritts durch den Verein aufbewahrt. Danach werden diese Daten gelöscht.
Übermittlung von Daten an Dachverbände
Als Mitglied eines Regionalverbandes kann der Verein zur Erfüllung seiner Aufgaben personenbezogene Daten bei folgenden Anlässen an die Verbände übermitteln:
- Beantragung von Ehrungen nach der Ehrungsordnung der Verbände oder weiterer Dachorganisationen:
Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Ehrungshistorie
- Anmeldung zu Lehrgängen der Verbände oder weiterer Dachorganisationen:
Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Email-Adresse, Telefon
- Anmeldung zu Fachtagungen und Veranstaltungen der Verbände oder weiterer Dachorganisationen:
Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Email-Adresse, Telefon
Die Übermittlung der Daten erfolgt in einem datentechnisch verschlüsselten Verfahren.
Der Verein informiert die Tagespresse über Wettkampfergebnisse und besondere Ereignisse. Solche
Informationen werden überdies auf der Internetseite und den Social-Media-Seiten des Vereins veröffentlicht.
Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruchs unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins und den Social-Media-Seiten des Vereins entfernt.
Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein nach Satzung eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Mitgliederdaten nicht zu anderen Daten verwendet werden.
Als Aufsichtsbehörde für die Einreichung von Beschwerden der Betroffenen zum Datenschutz steht
der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz
zur Verfügung.